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Friedhofs- und Ziergärtner/in |
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Lehrplan 2009/2010 |
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Der Friedhofsgärtner steht im Dienste einer großen kulturellen Aufgabe: das Andenken an die Verstorbenen zu ehren. Er hilft mit, Friedhöfe schöner, natürlicher und harmonischer zu gestalten. Er berät, schmückt und pflegt die Grabstellen und macht den Friedhof durch seine Arbeit zu einem Teil der Lebensgemeinschaft, zu einem grünen blühenden Ort der Be-gegnung und Besinnung. Schon während der Ausbildungszeit wird der angehende Friedhofsgärtner auch in der Berufsschule auf diese Aufgabe, die er mit Takt und Einfühlungsvermögen bewältigen soll, vor-bereitet. Für die Hinterbliebenen ist die Schmückung der Grabstätte eines ver-storbenen Angehörigen oder der letzte Blumengruß bei einem Begräbnis ein sehr persönliches Anliegen. Kontaktfreundikeit und Freundlichkeit sind da ebenso wichtige Voraussetzungen wie Freude am Gestalten sowie Kreativität oder Ausdauer. Neben der Friedhofspflege wird vom Friedhofsgärtner auch die Heranzucht der benötigten Pflanzen oder das Anfertigen von Kränzen und Gebinden für Begräbnisse, Gedenkanlässe und Aller-heiligen verlangt. Dafür sind gute Pflanzen-kenntnisse neben Geschmack und ge-stalterischem Talent erforderlich. Ent-sprechende Einstellung vorausgesetzt, ist die Arbeit des Friedhofsgärtners nicht nur eine wichtige kulturelle Tätigkeit, sonden auch schöne Aufgaben im mitmensch-lichem Bereich. Der Aufgabenbereich der Friedhofs- und Ziergärtner umfasst die Neuanlage und Erneuerung (Gestaltung) der Grabstätten eines Friedhofs durch |
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Bepflanzen, die Pflege der bepflanzten Flächen sowie das Ziehen von Zier-pflanzen. Darüber hinaus übernehmen Friedhofs- und Ziergärtner auch die Pflege der Park- und Grünflächen in Friedhöfen. Der Friedhofsgärtner steht somit im Dienste einer goßen kulturellen Aufgabe. Das Andenken an die Verstorbenen zu ehren. Er hilft mit, Friedhöfe schöner, natürlicher und harmonischer zu gestalten. Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten Die Lehrzeit im Lehrberuf Friedhofs- und Ziergärtner beträgt 3 Jahre und wird mit der Lehrabschlussprüfung abgeschlossen. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des dualen Ausbildungssystems (Lehrbetrieb und Berufsschule). Bei fehlenden Antritts-voraussetzungen für die Lehrabschluss-prüfung besteht die Möglichkeit der Nach-sicht von den Zulassungsvoraussetzungen zur Lehrabschlussprüfung. Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung be-steht für Friedhofs- und Ziergärtner, die die Lehrabschlussprüfung erfolgreich ab-gelegt haben, in den Handwerken "Gärtner" oder "Blumenbinder (Floristen)". Voraussetzung ist die Ablegung der Meisterprüfung einschließlich der Unter-nehmerprüfung nach einer mindestens zweijährigen fachlichen Tätigkeit. Eine dem Lehrberuf entsprechende Ausbildung bieten auch folgende berufsbildende Schulen: Landwirtschaftliche Fachschule, Fach-richtung Gartenbau - Höhere Lehran-stalt für Gartenbau (Ausbildungszweige "Garten- und Landschaftspflege" oder "Erwerbsgartenbau"). |
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